Workshop Hochschuldigitalisierung 2021

OZG, EWP; SDG & Co. - diese Abkürzungen verwirren Sie auch? Keine Sorge - uns ging es genauso. Und deswegen haben wir uns dafür entschieden, Licht ins Dunkel zu bringen und den Gesetzen und Initiativen in der Hochschuldigitalisierung auf den Grund zu gehen.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Einen Tag lang haben uns sechs namhafte Speaker einen Einblick in die wichtigsten Themen der Hochschuldigitalisierung verschafft und mit uns gemeinsam die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Institutionen, Gesetzen und Themen auf europäischer und deutscher Ebene erarbeitet. Jetzt ist uns nicht nur Vieles klarer, sondern wir können unseren Kunden dabei helfen, die Forderungen der Digitalisierung bis Ende 2022 umzusetzen.

OZG & Co.

Am Anfang war das Wort. Es hieß „Onlinezugangsgesetz" (OZG). Als wir nach diesem Wort suchten, eröffnete sich für uns eine ganze Welt voller neuer Gesetze und Initiativen, die nach dem 18. August 2017 entstanden sind. Zwischen ihnen fanden wir eine ganze Menge Gruppierungen, die mit der Umsetzung des OZG betraut wurden, um das Ziel der vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen in den Bundesländern bis Ende 2022 zu erreichen. Ein sportliches Ziel! Und ohne Teamplayer geht dies nicht. Also hat man den sogenannten IT-Planungsrat, eine Gruppe von verschiedenen Abgeordneten aus den Bundes- und Landesministerien, damit beauftragt, die Arbeiten des OZG zu koordinieren und zu überwachen. Hierfür erstellte der IT-Planungsrat einen sogenannten „Umsetzungskatalog", der insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen aufzählt, die wiederum in 14 Themenfelder und diese wiederum in 50 sogenannte Lebens- bzw. Geschäftslagen eingeteilt sind. Ein Themenfeld ist beispielsweise die Bildung, und eine Geschäftslage davon die Hochschulbildung. Grund genug für uns, tiefer in die Thematik einzusteigen.

Digitale Signatur

Was findet nun an den Hochschulen aber konkret statt? Digitale Verwaltungsdienstleistungen an der Hochschule können beispielsweise die elektronische Immatrikulation, die Meldung der studentischen Krankmeldung oder das Abrufen von Hochschulzeugnissen umfassen. Damit dies möglich ist, braucht man nicht nur einheitliche Standards, die die Anforderungen abdecken, sondern auch neue Funktionalitäten, die zum digitalen Ablauf beitragen können.

Eine Funktionalität davon ist beispielsweise die Digitale Signatur. Hierbei handelt es sich um eine Signatur, die mit einem verschlüsselten Hashwert versehen ist, sodass der Unterzeichner sicher identifiziert und der Inhalt des Dokument verifiziert werden kann. Die FH Vorarlberg hat die Digitale Signatur zusammen mit uns Anfang 2020 erfolgreich umgesetzt und hat seitdem nicht nur eine erhebliche Zeit- und Kostenreduktion erzielt, sondern spart gleichzeitig auch Co2-Emissionen ein. „Wir hätten nicht gedacht, dass sich selbst an einer mittelgroßen Hochschule wie uns mit 1.500 Studierenden schon so viele Kosten durch den Einsatz der Digitalen Signatur einsparen lassen. Und nicht nur für das Portemonnaie ist das gut, sondern auch für die Umwelt.", bestätigt Frau Prof. Dr. Kadgien, Studiengangsleiterin Informatik - an der Fachhochschule Vorarlberg. Diesem Fazit können wir uns nur anschließen: Die digitale Signatur erleichtert die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse im Sinne des OZG und ist zudem einfach, sicher & nachhaltig.

Nutzerkonto Bund

Um im Bereich Identifizierung zu bleiben, ist es sinnvoll, auch noch das sogenannte „Nutzerkonto Bund" zu nennen. Damit wir in Zukunft nicht noch mehr Nutzerkonten anlegen müssen, hat die Bundesregierung beschlossen, die bereits vorhandenen Infrastrukturen der Länder und Kommunen zu nutzen und so miteinander zu vernetzen, dass sie einem Verbund angehören, in dem die Nutzerdaten einfach und sicher über verschiedene Plattformen ausgetauscht werden können. „So nutzt Bayern beispielsweise schon die sogenannte BayernID", wie uns Martin Senft, Leiter des Projektmanagements der Digitalen Verwaltung für Bund und Länder von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB), erklärt. „Die BayernID war das erste Nutzerkonto in Deutschland, das es so in dieser Art gegeben hat." Danach folgten weitere Bundesländer, wie z.B. das Nutzerkonto Hessen, das seit dem XY Juli 2018 besteht oder das Nutzerkonto Brandenburg, das seit letztem Dezember im Einsatz ist.

Single Digital Gateway

Und auch auf europäischer Ebene hält man dieses Konzept für sinnvoll. Deswegen ist man gerade dabei, hier ein zentrales Zugangstor namens „Your Europe" zu kreieren, das vor allem zwei Funktionen abdecken soll. Erstens soll über das Portal die Informationsbereitstellung gesichert werden, d.h. dass jeder EU-Bürger die Möglichkeit erhält, sich über seine Rechte und Pflichten zu erkundigen, aber auch über die Vorschriften, die nach dem aktuellen Unionsrecht gelten. Und zweitens soll das Portal den gleichen Nutzen haben wie das Nutzerkonto Bund, nämlich einen Zugang zu sämtlichen Onlineverfahren in der EU zu offerieren. Man könnte also einfach ausgedrückt zusammenfassen, dass das SDG auf europäischer Ebene das ist, was das Nutzerkonto Bund auf nationaler Ebene in Deutschland ist. Für das SDG liegt die Umsetzungsfrist auf dem 12. Dezember 2022, für die Bereitstellung der Informationen hat die die EU dann noch ein Jahr länger Zeit.

XHochschule

Ob auf europäischer oder auf deutscher Ebene, ohne die entsprechenden Akteure geht es nicht. Und das am besten von verschieden Experten und Personen, die es auch selbst betrifft. So hat sich unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenschluss mit den Wissenschaftsministerien verschiedener Länder, unterschiedlichen Multiplikatoren und verschiedenen Hochschulen die Initiative XHochschule gegründet, die internationale Bezeichnung lautet XHEIE (XHigherEducationInstitutionExchange). Ziel dieser Initiative ist es, die Interoperabilität für den Austausch von Daten im Hochschulbereich herzustellen. „Wir brauchen einen Interoperabilitätsstandard für den Datenaustausch im Bereich Studium und dabei geht es nicht nur um den Datenaustausch zwischen Hochschulen, sondern wir haben ja auch noch ganz viele andere Stakeholder, die darin involviert sind, zum Beispiel beim Thema Bafög, oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung etc.", unterstreicht Frau Katrin Hauenschild, angestellt im Referat OZG / Portalverbund, beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Sie fügt aber auch noch hinzu: „Ganz klar ist für uns aber auch, dass der Studierende im Zentrum von all dem steht, und die Daten nur ausgetauscht werden, wenn dieser eine Einwilligung gegeben hat". Während aktuell die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung eingearbeitet werden, sieht die XHochschule für die Zukunft neben der Ergänzung des Diploma Supplements und die Integration der Immatrikulationsbescheinigung auch die Einbindung von ELMO in das Transcript of Recors vor.

PIM

Ein ähnliches Vorhaben verfolgt auch die Plattform für Internationale Studierendenmobilität (PIM). Das PIM ist ein Zusammenschluss von zwölf deutschen Hochschulen, der Bundesdruckerei, der Stiftung für Hochschulzulassung, der XHochschule, dem DAAD und verschiedenen Campus Management-Anbietern. Genauso wie die XHochschule verfolgt das PIM das Ziel, den Datenaustausch zwischen Hochschulen zu erleichtern, allerdings nicht nur auf nationaler, sondern auf internationaler Ebene. Deswegen fließen in die PIM-Software auch nicht nur die Ergebnisse der XHochschule, sondern beispielsweise auch die Resultate aus den beiden Projekten Europass und Emrex. Im Fokus steht hier vor allem die Anerkennung von internationalen Leistungen. „Das Anerkennungsmangement ist das Herz von PIM", betont Dr. Wolfgang Radenbach, Leiter Digitalisierung in Studium und Lehre an der Universität Göttingen. Dies ist zum Beispiel relevant, wenn ein Studierender einen Auslandsaufenthalt vor sich hat oder wenn er einen Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands vollzieht. „Genauso wie bei der XHochschule steht bei uns der Studierende im Fokus. Aber nicht nur der Studierende, sondern wir wollen auch die Hochschulen in den Blick nehmen und ihnen den Entscheidungsprozess über eine Anerkennung erleichtern", erklärt Radenbach. Nach der Anerkennung werden die Daten dann wieder in das jeweilige Campus Management System gespielt, beziehungsweise für das sogenannte Learning Agreement weiter genutzt. Ein Learning Agreement ist eine Art Studienvertrag, eine Vereinbarung zwischen der Hochschule und dem Studierenden, über die Festlegung der zu besuchenden Kurse, sodass am Ende alle Voraussetzungen für die Anerkennung der jeweiligen Leistung gegeben sind.

EWP

Und auch die Initiative Erasmus Without Paper beschäftigt sich auf europäischer Ebene mit dem einheitlichen Austausch von Studierendendaten. Das EWP ist aus zwei Erasmus+ Projekten entstanden und wurde von der Europäischen Kommission mitgegründet. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Open Source University Alliance, der verschiedene Verbünde von Universitäten angehören. Darunter zu finden sind zum Beispiel das Network of Universities from the Capitals of Europe (UNICA) oder das European Consortium of Innovative Universities (ECIU). Im Fokus von EWP steht neben der Datensicherheit vor allem der Transport, nicht die Speicherung der Daten, denn eine Zwischenspeicherung der Daten findet bis auf die eines sogenannten Hochschulregisters nicht statt. „Dieses Register enthält nur Informationen über die grundsätzliche Teilnahme einer Universität, über die Identifikationsnummer der Hochschule und darüber, ob und welche Daten die Hochschule austauschen möchte", erklärt uns Gerald Mauberger, Geschäftsführer der SOP Hilmbauer & Mauberger GmbH & Co KG. Daten, die über das EWP-Netzwerk abgebildet werden können, sind z.B. Stammdaten, Bewerbungen, Agreements, Lehrveranstaltungen oder das Transcript of Records. Um die eigene Hochschule an das EWP anzubinden, gibt es verschiedene Lösungen. Entweder integriert man das EWP kostenlos über ein sogenanntes Dashboard oder man lässt es sich von kommerziellen Anbietern integrieren. Bestenfalls nutzt man eh schon ein Campus Management System, das diese Schnittstelle bereits integriert hat.

Insgesamt hoffen wir, dass auch Sie von unserem Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Hochschuldigitalisierung profitieren konnten und mit uns gemeinsam Lust haben, diese Entwicklungen weiter zusammen voranzutreiben.

An dieser Stelle möchten wir uns noch herzlich bei unseren Rednern bedanken, die unseren Workshop mit ihrer umfassenden Expertise bereichert haben:

  • Katrin Hauenschild, Referat OZG/Portalverbund, Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
  • Dr. Wolfgang Radenbach, Leiter Digitalisierung in Studium und Lehre, Uni Göttingen
  • Ramona-Denisa Steiper, Projekt Koordinatorin Plattform für Internationale Studierendenmobilität, Universität Göttingen
  • Gerald Mauberger, Managing Director, SOP Hilmbauer & Mauberger GmbH & Co KG
  • Prof. Dr. Regine Kadgien, Studiengangsleiterin Informatik, Fachhochschule Vorarlberg
  • Torsten Fürbringer, Geschäftsführer, Simovative GmbH
  • Martin Senft, Leitung Projektmanagement Bund/Länder, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern