Nutzerkonto Bund: Das eIDAS-konforme Nutzerkonto der Bundesrepublik

Bei wie vielen Nutzerkonten sind Sie registriert? Wenn man mal schätzt, wie viele Accounts man regelmäßig in Gebrauch hat, kommt man vielleicht spontan so auf 10 Stück. Zwei Bankkonten, drei Online-Shops, vier Social-Media-Kanäle. Aber wenn man sich mal die tatsächliche Anzahl der Apps und Webseiten anschaut, über die man sich in der Vergangenheit registriert hat, und deren Accounts man möglicherweise nie wieder gelöscht hat, kommt man schnell auf eine bedeutend höhere Zahl. Damit dies bald ein Ende hat, zumindest, was die Dienstleistungen im öffentlichen Verwaltungswesen angeht, hat die Bundesregierung das Projekt „Nutzerkonto Bund" ins Leben gerufen, eine Initiative des Bundesinnenministeriums, um eine einheitliche Authentifizierung in einem nationalen Portalverbund zu ermöglichen.

Wer steckt hinter dem Nutzerkonto Bund?

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), gemeinsam mit dem IT-Planungsrat beschlossen, eine zentrale digitale Identität für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland anzubieten, um die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzutreiben. Dafür wurde die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) beauftragt, eine Interoperabilität zwischen den schon vorhandenen regionalen Nutzerkonten der einzelnen Bundesländer herzustellen. Die AKDB wurde im Jahr 1951 als Anbieter für integrative Softwarelösung im Auftrag der bayerischen Kommunen gegründet. Heutzutage zählt das Unternehmen über 1.100 Mitarbeiter und bedient nicht nur länderübergreifend um die 4.700 Kommunen, sondern ist auch für Behörden, Vereine und Non-Profit-Organisationen auf Bundesebene zuständig. Die AKDB hat die gesamte Projektleitung für das Nutzerkonto Bund bekommen, dessen Kernfunktionalität im September 2019 von dem BMI bereitgestellt wurde. Seitdem wird das System sukzessive weiterentwickelt und hält immer mehr Einzug in die einzelnen Institutionen.

Was ist das Nutzerkonto Bund?

Um die Idee des Nutzerkonto Bund zu verstehen, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. Wollte man bisher einen Online-Dienst in Anspruch nehmen, musste man sich gegenüber der entsprechenden Behörde jeweils auf der Website oder in der App identifizieren. Dazu war das Anlegen eines individuellen Nutzerkontos notwendig. So sind in der Vergangenheit immer kleinteiligere Strukturen gewachsen, die dazu geführt haben, dass man als Bürger dementsprechend auch immer mehr Nutzerkonten angesammelt hat. Um den Aufwand sowohl für den Bürger als auch für die verschiedenen Institutionen zu reduzieren, bemächtigt man sich nun der bereits vorhandenen digitalen Infrastruktur der Kommunen und führt diese in einem föderalen Portalverbund zusammen. So ist es möglich, sich rechtmäßig, einfach und datensicher mit nur einer Registrierung zu identifizieren. Je sensibler dabei die jeweilige Verwaltungsleistung ist, desto höher muss die Anforderung an die Sicherheit des einzusetzenden Identifizierungsmittels sein. Dafür hat man verschiedene Vertrauensniveaus festgelegt, unter die die jeweilige Leistung einzuordnen ist. Die für die Nutzerkonten geltenden Vertrauensniveaus sind „Basisregistrierung", „substanziell" und „hoch". Bei der „Basisregistrierung" meldet sich der Benutzer entweder mit einem Benutzernamen oder alternativ dazu mit seiner E-Mailadresse sowie mit einem Passwort an. Dies ist z.B. bei der Anmeldung auf der Seite des Transparenzregisters der Fall. Die Steuerverwaltung mittels ELSTER sieht hingegen eine Identifizierung mittels eines Softwarezertifikats in Kombination mit einer PIN vor. Bei dieser Registrierung handelt es sich um das Vertrauensniveau „substanziell". Bei der Registrierung im Vertrauensniveau „hoch" hingegen benötigt der Nutzer entweder einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion. Letztere ist mittlerweile auch mobil, d.h. mit einem Smartphone, das auf iOS oder Android läuft, ohne Kartenleser möglich. Bürger und Bürgerinnen aus der EU können sich hierfür auch mit dem in ihrem Heimatstaat zugelassenen eID-Mittel sowohl identifizieren als auch authentifizieren, allerdings wird diese Variante bisher noch nicht von allen EU-Mitgliedsstaaten unterstützt.

Welche Vorteile bringt das Nutzerkonto Bund?

Die sichere Abbildung der digitalen Identität bei der Nutzung von Online-Diensten ist nicht der einzige Vorteil des Nutzerkonto Bund. Ferner wurde auch der Empfängerkreis durch die sogenannte eIDAS-Verordnung deutlich ausgeweitet. Die eIDAS-Verordnung ist ein im Jahr 2014 vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat in Kraft getretener Erlass, der die einheitliche Regulierung der elektronischen Identifizierung sowie der Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen vorsieht und gilt seit dem 1. Juli 2016 für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten. „Wir sprechen mit dem Nutzerkonto Bund die ganze Welt an, denn Zielgruppe sind vorrangig zwar die Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland, aber im Rahmen der eIDAS-Verordnung und den zugehörigen Funktionalitäten sprechen wir auch andere EU-Mitgliedsstaaten an, z.B. auch Personen aus Drittstaaten durch die Funktion von Benutzername und Passwort. Das heißt, dass letztendlich die ganze Welt darauf zurückgreifen, das Konto verwenden und Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen kann", erläutert Martin Senft, Leiter des Projekt- und Anforderungsmanagement für die Services von Bund und Ländern bei der AKDB und ergänzt: „Ganz praktisch bedeutet das, dass sich nun Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland mit den jeweiligen IDs des eigenen Landes am Nutzerkonto Bund registrieren und anmelden können, auch, wenn sie nur temporär dort agieren, z.B. um Online-Verfahren des Bundes oder der Länder, wie beispielsweise "BAföG Digital" wahrzunehmen".

Neben der Erweiterung der geografischen Nutzbarkeit, kann der ausgestellte Bescheid der jeweiligen Behörde auch einem integrierten Postfach zugestellt werden. Des Weiteren wurde im Februar 2020 der Beschluss zu der Entwicklung eines einheitlichen Unternehmenskontos für Organisationen und Unternehmen gefasst, der auf der Basis der ELSTER-Technologie entwickelt wurde und unter der Federführung von Bayern und Bremen eingesetzt wird. Im Juni 2021 wurde die erste Version bereitgestellt. Unternehmen erhalten damit einen zentralen und einfachen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen. Aktuell befindet sich diese Funktion noch in der Pilotphase, an der unter anderem der Bund als Testpilot teilnimmt.

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu dem „Nutzerkonto Bund" haben oder Kontakt zur AKDB wünschen für weitere Informationen, melden Sie sich gerne bei uns unter info@simovative.com

Hier folgt der gesamte Vortrag von Martin Senft bei unserem Workshop "Hochschuldigitalisierung 2021" zum Nachsehen.