Seit einem Jahr war es den Hochschulen möglich, die Krankenkassenmeldungen elektronisch abzugeben. Ab dem 01. Januar 2022 wird das elektronische Studierenden-Meldeverfahren nun verpflichtend, eine Abgabe der Meldung in Papierform ist nicht mehr zulässig.
Im elektronischen Studierenden-Meldeverfahren meldet die Hochschule zu einem Studierenden den Beginn und das Ende eines Studiums an die Krankenkasse. Die Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus, einen Zahlungsverzug bzw. Ende eines Zahlungsverzuges sowie einen Krankenkassenwechsel eines Studierenden an die Hochschule.
Mit academyFIVE ist dieser Meldeprozess nun komplett automatisch möglich: Hat ein Studienbewerber oder eine Studienbewerberin bei seiner bzw. ihrer Krankenkasse ein Studium angegeben, kann unser System die von der Krankenkasse gesendeten Daten abrufen und direkt im jeweiligen Personenprofil in academyFIVE abspeichern. Hochschulmitarbeitende pflegen wie bislang Immatrikulation und Exmatrikulation eines Studierenden, diese Informationen werden dann selbständig vom System an die Krankenkasse übermittelt. Eine übersichtliche Liste ermöglicht es den Hochschulmitarbeitenden den jeweiligen Status der Meldungen einzusehen, um so bei Bedarf nacharbeiten zu können.
Unsere Kunden können das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren ab sofort mit academyFIVE nutzen! Wir freuen uns, diesen Service anbieten zu können und damit weiter den Prozess der Digitalisierung einer Hochschule voranzutreiben.
Wenn Sie mehr über academyFIVE und die elektronische Krankenkassenmeldung erfahren wollen, sprechen Sie uns gerne über unser Kontaktformular an, oder melden Sie sich in unserem Büro in München unter Telefon +49 (89) 189 31 200 .